Das Kraftwerk für Ihren Balkon

SOFORT LOSLEGEN

Einfache Installation

Unser Balkonkraftwerk ist kinderleicht zu installieren und sofort einsatzbereit. Es erzeugt netzkonformen Wechselstrom mit 220V / 50Hz, der direkt über die Steckdose in das vorhandene Netz Ihres Hauses oder Ihrer Mietwohnung eingespeist wird. Es ist keine zusätzliche Unterkonstruktion nötig – einfach auspacken, einstecken und mit dem mitgelieferten Montagematerial am gewünschten Ort fixieren. Für weitere Informationen schauen Sie sich unsere Anleitung für Aufbau & Installation an.

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FLEXIBEL EINSETZEN

5 JAHRE GARANTIE

Unser Balkonkraftwerk wird mit innovativen Full Black Flex-Modulen betrieben, die aktuell zu den leistungsstärksten am Markt gehören. Im Lieferumfang ist universell verwendbares Befestigungsmaterial enthalten, mit dem Sie die Komponenten ganz einfach am Geländer Ihres Balkons anbringen können. Die langlebigen Module sind aufgrund ihrer Biegsamkeit und ihres geringen Gewichts auch gut geeignet, am Carport, an Zäunen, oder an Wohnmobilen und Booten installiert zu werden.

FLEXIBEL EINSETZEN

WLAN WECHSELRICHTER + APP

Balkonkraft Home-Set
899,00 €

inkl. MwSt.*

Das Balkonkraftwerk Home-Set beinhaltet alles, um direkt installiert zu werden:

  • 2 Full Black Solar Module / 300 Wp (5 Jahre Garantie)
  • Maße: 1650mm x 880mm x 2mm
  • Gewicht: 5kg/Stück
  • 1 Wechselrichter (600 Wp) mit WLAN Funktion und eigener Sicherung (10 Jahre Garantie)
  • Die APP steht zum Download im Apple App-Store und im Google Play Store bereit
  • 20 rostfreie Bänder für die Befestigung am Balkongeländer (keine weitere Unterkonstruktion nötig)
  • EU-Stecker mit 5 Meter Kabel

 

*Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u.a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden (Bundesministerium).